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Handfeuermelder (Nichtautomatische Brandmelder):
(Bisherige Bezeichnung: Druckknopfmelder, Nebenmelder). Siehe auch DIN EN 54-11.
Die Meldergehäuse bestehen aus Metallguss oder Kunststoff und verfügen über einen Druckknopf zur manuellen Alarmauslösung. Der Druckknopf wird durch eine leicht einschlagbare, austauschbare Glasscheibe abgedeckt.
Die Inneneinrichtung des Melders ist nur teilweise genormt, d.h. der Einsatz zusätzlicher Kontakte ist möglich, z.B. für eine Rückmeldung.
Die Gehäuse-Farbe des Handfeuermelders muss rot sein. Das Gehäuse trägt die Aufschrift: „Feuerwehr“; ältere nichtautomatische Brandmelder tragen die Aufschrift: „Feuermelder“. Laut DIN EN 54-11 darf auch das Wort „Feuer“ neben dem Symbol „Brennendes Haus“ stehen.
Handfeuermelder müssen am Montageort um 15 mm herausragen (bündiger Einbau in Wandschränke oder Feuerlöschkästen nicht zulässig). Dadurch sind Handfeuermelder auch von der Seite gut zu erkennen.
Anwendung: Sie sind anzubringen an sichtbaren und frei zugänglichen Stellen, in Flucht- und Rettungswegen, in
Treppenhäusern, Gängen, an Not-Ausgangstüren und in feuergefährdeten Räumen, in denen ein Feuer von anwesendem
Personal entdeckt und gemeldet werden kann.
Sie müssen so angebracht werden, dass sich der Druckknopf in einer Höhe von 1,40 m ± 0,2 m befindet.
Der Handfeuermelder muss durch ausreichendes Tageslicht oder eine andere Lichtquelle beleuchtet sein.
Ist Sicherheitsbeleuchtung vorhanden, muss diese auch den Handfeuermelder beleuchten (siehe auch DIN VDE 833-2 und ZVEI-Empfehlungen).
In feuergefährdeten Betriebsstätten oder Anlagen darf der Abstand zwischen Handfeuermeldern nicht mehr als 100 m
betragen.
In besonders gefährdeten Bereichen oder in Abhängigkeit von Nutzung und Beschaffenheit eines Gebäudes sollten die
Abstände nicht mehr als 40 m betragen.
Sie müssen von der Anzahl und vom Anbringungsort her so angeordnet sein, dass eine Person nicht mehr als maximal 30 m zum nächsten Handfeuermelder zurücklegen muss.
Handfeuermelder für Hausalarm (kein Anschluss an die Feuerwehr):
Die Gehäuse-Farbe des Handfeuermelders muss blau sein. Das Gehäuse trägt die Aufschrift: „Hausalarm“.
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Link zu pi_glu.pdf
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-Einsatz ca. 1956-
Hinweis zu den beiden Fotos: das „Außer-Betrieb“-Schild„ wurde während der Wartungsarbeiten bzw. bei Defekt des Melders eingesetzt. Es wurde einfach hinter die Glasscheibe geklemmt und verdeckte die normale Ansicht:
Manuelle Melder/Handfeuermelder, die nicht direkt zur Feuerwehr melden, sondern nur Hausalarm oder Prüfalarm auslösen, dürfen keine rote Farbe besitzen!
Der Melder muss in Blau sein und den Schriftzug „Hausalarm“ bzw. „Prüfmelder“ tragen.
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-Einsatz ca. 1976-
Bei Ex-Bereichen handelt es sich um Bereiche, in denen die Gefahr einer Explosion besteht. Die Abkürzung „Ex“ steht
für explosionsgefährdet.
Je nach behördlicher Einstufung der Betriebsstätte ( Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten, wie Lösungs-
mitteln und Treibstoffen oder brennbaren Gasen) dürfen die elektrischen Betriebsmittel bei ihrer Betätigung keinen zündfähigen Funken erzeugen.
Dies kann dadurch erreicht werden, dass die Gehäuse so verpackt werden (zB. gepanzert und mit Sand gefüllt), dass kein Funken nach außen dringt oder man verringert durch Sicherheitsbarrieren (EX-Linien-
koppler) außerhalb des EX-Bereiches die elektrischen Werte der Meldergruppe auf einen unkritischen Wert.
Dann kann normale Apparatur (aber auf Eigensicherheit geprüft und genehmigt) eingesetzt werden.
Diese Maßnahme nennt man „Eigensicherheit“.
Bezeichnung von Normen:
• DIN EN 50 014/VDE 0171 und folgende
• VDE 0165