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Uhren- Zeitdienst- Anzeigesysteme
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Handfeuermelder (Nichtautomatische Brandmelder):
(Bisherige Bezeichnung: Druckknopfmelder, Nebenmelder). Siehe auch DIN EN 54-11.
Die Meldergehäuse bestehen aus Metallguss oder Kunststoff und verfügen über einen Druckknopf zur manuellen Alarmauslösung. Der Druckknopf wird durch eine leicht einschlagbare, austauschbare Glasscheibe abgedeckt.
Die Inneneinrichtung des Melders ist nur teilweise genormt, d.h. der Einsatz zusätzlicher Kontakte ist möglich, z.B. für eine Rückmeldung.
Die Gehäuse-Farbe des Handfeuermelders muss rot sein. Das Gehäuse trägt die Aufschrift: „Feuerwehr“; ältere nichtautomatische Brandmelder tragen die Aufschrift: „Feuermelder“. Laut DIN EN 54-11 darf auch das Wort „Feuer“ neben dem Symbol „Brennendes Haus“ stehen.
Handfeuermelder müssen am Montageort um 15 mm herausragen (bündiger Einbau in Wandschränke oder Feuerlöschkästen nicht zulässig). Dadurch sind Handfeuermelder auch von der Seite gut zu erkennen.
Anwendung: Sie sind anzubringen an sichtbaren und frei zugänglichen Stellen, in Flucht- und Rettungswegen, in
Treppenhäusern, Gängen, an Not-Ausgangstüren und in feuergefährdeten Räumen, in denen ein Feuer von anwesendem
Personal entdeckt und gemeldet werden kann.
Sie müssen so angebracht werden, dass sich der Druckknopf in einer Höhe von 1,40 m ± 0,2 m befindet.
Der Handfeuermelder muss durch ausreichendes Tageslicht oder eine andere Lichtquelle beleuchtet sein.
Ist Sicherheitsbeleuchtung vorhanden, muss diese auch den Handfeuermelder beleuchten (siehe auch DIN VDE 833-2 und ZVEI-Empfehlungen).
In feuergefährdeten Betriebsstätten oder Anlagen darf der Abstand zwischen Handfeuermeldern nicht mehr als 100 m
betragen.
In besonders gefährdeten Bereichen oder in Abhängigkeit von Nutzung und Beschaffenheit eines Gebäudes sollten die
Abstände nicht mehr als 40 m betragen.
Sie müssen von der Anzahl und vom Anbringungsort her so angeordnet sein, dass eine Person nicht mehr als maximal 30 m zum nächsten Handfeuermelder zurücklegen muss.
Handfeuermelder für Hausalarm (kein Anschluss an die Feuerwehr):
Die Gehäuse-Farbe des Handfeuermelders muss blau sein. Das Gehäuse trägt die Aufschrift: „Hausalarm“.
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-Einsatz ca. 1956-
Hinweis zu den beiden Fotos: das „Außer-Betrieb“-Schild„ wurde während der Wartungsarbeiten bzw. bei Defekt des Melders eingesetzt. Es wurde einfach hinter die Glasscheibe geklemmt und verdeckte die normale Ansicht:
Manuelle Melder/Handfeuermelder, die nicht direkt zur Feuerwehr melden, sondern nur Hausalarm auslösen, dürfen keine rote Farbe besitzen!
Der Melder muss in Blau sein und den Schriftzug „Hausalarm“ tragen.